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Betriebsbewilligung nach §19 und § 22 GSG mit GSG-Zertifikat
Januar 7th, 2014 posted by
nheider
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Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen erteilt igor GesmbH nach §19 und §22 Gewebesicherheitsgesetz die Bewilligung als Entnahmeeinrichtung und Gewebebank nach eingehender Inspektion des Qualitätssystems, der Räumlichkeiten & Lagereinrichtungen, der Hygiene, des Dokumentationswesen und der zugehörigen Standard Operation Procedures!
Wir freuen uns ein durchgehend positives Feedback der Behörde über unsere hohen Qualitätsstandards und unseren Systemaufbau erhalten zu haben!